Unsere Prüfdienstleistungen im Überblick

Prüfung von Feuerlöschanlagen nach Baurecht




Als baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige unterstützen wir Sie, gemäß den technischen Prüfverordnungen der jeweiligen Bundesländer und überprüfen Ihre sicherheitsrelevante Anlage auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Wir sind auf den Bereich Feuerlöschanlagen spezialisiert und können Ihnen darüber hinaus auch Prüfungen weiterer sicherheitstechnischer Anlagen über unsere Koorperationspartner zur Verfügung stellen. 

Durchführung von



  • Erstprüfung / Prüfung vor Inbetriebnahme
  • Wiederkehrende Prüfung
  • Mängelbeseitigungsprüfung 
  • Altanlagen-Prüfung an Sprinkleranlagen gemäß den Vorgaben der DIN 12845, VdS  CEA  4001, FM-Global Richtlinien
  • Baubegleitende Prüfung
  • Prüfung von Planungsunterlagen 
  • Beratung / Lösungsfindung
  • Anlagen-Konzeptentwicklung


Selbsttätige Feuerlöschanlagen

  • Sprinkleranlagen nach DIN 12845, VdS  CEA  4001, FM-Global Richtlinien
  • Gaslöschanlagen: CO2-Hoch- / Niederdruck; nicht verflüssigte Inertgase; halogenierte Kohlenwasserstoffe
  • Sprühflutlöschanlagen 
  • HDWN-Löschanlagen
  • Schaum-Löschanlagen
  • Funkenlöschanlagen
  • Küchenschutzanlagen

Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen

  • Wandhydrantenanlagen
  • Außenhydrantenanlagen
  • Steigleitung nass / trocken
  • Steigleitung trocken
  • Saugstellen
  • Löschwasserbrunnen
  • Löschwasserteiche


Zusätzliche Prüfleistungen über unsere Koorperationspartner auf Anfrage


  • Sicherheitsstromversorgung            
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • mechanische Entrauchungsanlagen
  • natürliche Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
  • Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (Spüllüftung, Überdruckbelüftung)
  • CO-Warnanlagen



Übersicht der allgemeinen Prüfintervalle


Die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit, gemäß der jeweiligen Prüfverordnung der Bundesländer z.B. BetrVO Berlin, ist alle 3 Jahre durchführen zu lassen (wiederkehrende Prüfungen). In anderen Bundesländern teilweise auch jährlich. Grundsätzlich ist vor der Aufnahme der Nutzung sowie unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlage eine bauordnungsrechtliche Prüfung erforderlich.