Unsere Prüfdienstleistungen im Überblick
Prüfung von Feuerlöschanlagen nach Baurecht
Als baurechtlich anerkannte Prüfsachverständige unterstützen wir Sie, gemäß den technischen Prüfverordnungen der jeweiligen Bundesländer und überprüfen Ihre sicherheitsrelevante Anlage auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Wir sind auf den Bereich Feuerlöschanlagen spezialisiert und können Ihnen darüber hinaus auch Prüfungen weiterer sicherheitstechnischer Anlagen über unsere Koorperationspartner zur Verfügung stellen. Durchführung von | |||
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Zusätzliche Prüfleistungen über unsere Koorperationspartner auf Anfrage | |||
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Übersicht der allgemeinen Prüfintervalle | |||
Die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit, gemäß der jeweiligen Prüfverordnung der Bundesländer z.B. BetrVO Berlin, ist alle 3 Jahre durchführen zu lassen (wiederkehrende Prüfungen). In anderen Bundesländern teilweise auch jährlich. Grundsätzlich ist vor der Aufnahme der Nutzung sowie unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der technischen Anlage eine bauordnungsrechtliche Prüfung erforderlich. |